Veranstalterin: Katharina Knoll (nachfolgend „Veranstalterin“)
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
(1) Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für den Pauschalreisevertrag über das Yoga-Retreat auf Rügen zwischen der Reisenden / dem Reisenden (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) und der Reiseveranstalterin Katharina Knoll.
(2) Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der Veranstalterin den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen (inklusive des EU-Formblatts zur Unterrichtung des Reisenden).
(3) Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung (per E-Mail ausreichend) durch die Veranstalterin zustande.
2. Bezahlung und Sicherungsschein
(1) Die Veranstalterin hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der KAERA AG abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird dem Teilnehmer mit der Reisebestätigung übermittelt.
(2) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB gefordert oder angenommen werden.
(3) Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig.
(4) Der Restbetrag ist spätestens 90 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden kann.
3. Leistungen und Barrierefreiheit
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Veranstalterin auf der Website sowie den Angaben in der Reisebestätigung. Die Reise umfasst die Unterbringung sowie das Yoga-Programm.
(2) Die An- und Abreise zum Retreat-Ort auf Rügen ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Pauschalreise und erfolgt in Eigenregie und auf eigene Kosten des Teilnehmers.
(3) Wichtiger Hinweis zur Mobilität: Das Retreat auf Rügen ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Reisebeginn / Stornokosten
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Veranstalterin schriftlich (E-Mail genügt) zu erklären.
(2) Tritt der Teilnehmer zurück, verliert die Veranstalterin den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Veranstalterin eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.
(3) Die Veranstalterin hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt (Stornopauschalen):
bis zum 90. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
vom 89. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
vom 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises.
(4) Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Veranstalterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Der Teilnehmer hat das Recht, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen (Vertragsübertragung gem. § 651e BGB). Die Veranstalterin kann der Vorlage widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht entsprechen. Für entstehende Mehrkosten haften der ursprüngliche Teilnehmer und die Ersatzperson solidarisch.
5. Rücktritt durch die Veranstalterin (Mindestteilnehmerzahl)
(1) Die Veranstalterin kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sie in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Teilnehmer spätestens zugegangen sein muss. (2) Die Mindestteilnehmerzahl für das Retreat auf Rügen beträgt 14 Personen.
(3) Ein Rücktritt ist spätestens 90 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
(4) Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhält der Teilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurück.
6. Gesundheitliche Voraussetzungen und Eigenverantwortung
(1) Die Teilnahme an den Yoga-Einheiten erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Yoga-Unterricht ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. (2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Veranstalterin bzw. die Kursleitung vor Beginn einer Unterrichtseinheit über eventuelle körperliche Einschränkungen, akute Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft zu informieren.
7. Haftungsbeschränkung
(1) Die vertragliche Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft (weder vorsätzlich noch grob fahrlässig) herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p Abs. 1 BGB).
(2) Dies gilt insbesondere für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge vor Ort), wenn diese in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden (Mängelanzeige)
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Veranstalterin vor Ort anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
9. Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten (inkl. freiwillig gemachter Angaben zu Gesundheit und Ernährung) werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrages verarbeitet. Details regelt die Datenschutzerklärung der Veranstalterin.
10. Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Anbieterin / Reiseveranstalterin:
Katharina Knoll Yoga-Lehre & Seminarleitung
Bruno-Wille-Str. 28 12587 Berlin
Telefon: 0173 326 19 27
E-Mail: [email protected]
Website: www.katharinaknoll.com